Ergotherapeuten helfen und begleiten Menschen jeden Alters, die durch Krankheit, Behinderung oder Alter in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt sind und Schwierigkeiten bei alltäglichen Aufgaben haben. Ergotherapie zielt darauf ab, die Selbständigkeit der betroffenen Menschen zu erhöhen, sodass der Alltag in Beruf, Schule und Familie wieder so unabhängig wie möglich bewältigt werden kann.

Wie erhält ein Patient Ergotherapie?

Die Ergotherapie ist ein anerkanntes Heilmittel und damit eine Vertragsleistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Die Verordnung für eine ambulante Ergotherapie stellt der behandelnde Arzt aus, pro Verordnung muss der Patient in der Regel eine Zuzahlung von 10 % selbst tragen. Für Kinder muss keine Zuzahlung geleistet werden.

Private Krankenkassen übernehmen die Kosten je nach individueller Vertragsvereinbarung.

Die erste Verordnung umfasst üblicherweise zehn Behandlungseinheiten. Erfolgt danach eine Weiterbehandlung, so werden in der Regel erneut zehn Therapieeinheiten verordnet. Eine Therapieeinheit beträgt je nach durchgeführter Maßnahme zwischen 30 und 60 Minuten. Die Frequenz der Behandlungstermine ist abhängig von der Situation des Betroffenen. Bei medizinischer Notwendigkeit, wenn ein Patient also nicht in die Praxis kommen kann, findet Ergotherapie auch als Hausbesuch statt.

Qualität der Behandlung

Sie haben bei uns in der Regel eine feste Ergotherapeutin oder Ergotherapeuten als Behandler. Nach einem sorgfältigen Aufnahmegespräch und entsprechender ergotherapeutischer Befundung werden Sie in die Planung Ihrer Therapie oder die Ihres Kindes einbezogen.

  • Gemeinsam mit Ihnen wird Ziel und Weg der Behandlung festgelegt, die Art der Behandlung wird Ihnen erklärt.
  • Fragen zu Ihrer Behandlung oder zu der Ihres Kindes werden Ihnen umfassend und für Sie nachvollziehbar erläutert.
  • Die persönliche Befindlichkeit wird in der aktuellen Behandlung berücksichtigt.
  • Sie werden mit Ihren Problemen ernst genommen
  • Kurzum: Sie sollen sich bei uns wohl fühlen